Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Für unsere Gesellschaft ist Vielfalt wichtig. Sie gilt auch in sächsischen Unternehmen als Erfolgsfaktor. Der steigende Fachkräftebedarf und die Anforderungen an die Innovationskraft der Unternehmen sind dabei nur zwei Faktoren, die eine Anwerbung internationaler Facharbeiter und Fachexperten so wichtig machen.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft den Rahmen für eine gezielte und gesteigerte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten. Das große Ziel dabei ist es, den großen Personalbedarf bei zeitgleich leeren Bewerbermärkten abzufangen. Konkret geht es um Hochschulabsolventinnen und -absolventen sowie Personen mit qualifizierter Berufsausbildung.

Die Anerkennung der Qualifikation bleibt für Fachkräfte mit Berufsausbildung nach wie vor Voraussetzung. Es gibt jedoch Erleichterungen in einigen Bereichen. Für Fachkräfte mit Hochschulabschluss ändert sich durch das neue Gesetz an den bisherigen Regeln nichts.